... verschärft sich ... keiner macht es wirklich gern und doch entscheiden unsere Gerichte immer öfter gegen die allgemeine Praxis, so wenig an persönlichen Daten wie nur möglich im Internet preiszugeben ... neuestes Urteil [ nachzulesen im
advobLAWg ] Postanschrift und email-Adresse reichen nicht im Sinne des
§ 6 Nr. 2 TDG , sondern es muss mindestens noch ein Telefonnummer oder eine Faxnummer mit angegeben sein...
... na ich weiss nicht , werden wir nicht schon genug von allerlei Firmen wegen angeblicher Gewinnspiele und dahinterverborgenen Zeitschriftenabo´s oder ähnlichem angerufen ...